Landesverband Gartenbau Rheinland e.V.







Gründe Berufe

 


Pflanzenlisten für die gärtnerische Ausbildung

In der Verordnung über die Berufsausbildung im Gartenbau vom 6. März 1996 (Bundesge­setzblatt Nr. 14 vom 14. März 1996 ) sind die Pflanzenkenntnisse bewusst in das Ausbildungsberufsbild und in den Ausbildungsrahmenplan aufgenommen.

Die Pflanze muss im Mittelpunkt der gärtnerischen Berufsausbildung, gleich welcher Fachrichtung, stehen. Gute Pflanzenkenntnisse sind Voraussetzung für den geplanten Betriebsablauf und damit für den Betriebserfolg in einem Gartenbau-Betrieb. Pflanzenkenntnisse können nicht durch Kenntnisse über Maschinen und Geräte oder durch Kenntnisse über die Vermarktung ersetzt werden - das sind allenfalls notwendige zusätzliche Kenntnisse.

Die genannten Pflanzen für die Gärtner werden als „Kenntnisse der Pflanzen und ihre Verwendung“ im Sinne von § 4, Ziffer 1, Punkt 5.1 der Verordnung über die Berufsausbil­dung im Gartenbau angesehen. Zudem sind die Pflanzen dieser Liste nach § 5 Ausbildungs­rahmenplan Teil der in den Abschnitten I und II der „Beruflichen Grundbildung“ und „Gemeinsamen beruflichen Fachbildung“ geforderten Pflanzenkenntnisse.

Die Pflanzenlisten können nachfolgend als PDF-Dokument heruntergeladen werden oder auch direkt ausgedruckt werden.

Zu den Pflanzenlisten :
 


Pfeil
Baumschule
Pfeil Friedhofsgärtnerei
Pfeil Zierpflanzenbau
Pfeil Staudengärtnerei
Pfeil Obstbau
Pfeil Gemüsebau

Pfeil Pflanzenfachberater (Baumschule)
Pfeil Pflanzenfachberater (Zierpflanzenbau)


 


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