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Pflanzenlisten für die gärtnerische Ausbildung
In der Verordnung über die Berufsausbildung im Gartenbau vom 6. März 1996 (Bundesgesetzblatt
Nr. 14 vom 14. März 1996 ) sind die Pflanzenkenntnisse bewusst in das Ausbildungsberufsbild
und in den Ausbildungsrahmenplan aufgenommen.
Die Pflanze muss im Mittelpunkt der gärtnerischen Berufsausbildung, gleich welcher Fachrichtung,
stehen. Gute Pflanzenkenntnisse sind Voraussetzung für den geplanten Betriebsablauf und
damit für den Betriebserfolg in einem Gartenbau-Betrieb. Pflanzenkenntnisse können
nicht durch Kenntnisse über Maschinen und Geräte oder durch Kenntnisse über
die Vermarktung ersetzt werden - das sind allenfalls notwendige zusätzliche Kenntnisse.
Die genannten Pflanzen für die Gärtner werden als „Kenntnisse der Pflanzen
und ihre Verwendung“ im Sinne von § 4, Ziffer 1, Punkt 5.1 der Verordnung über
die Berufsausbildung im Gartenbau angesehen. Zudem sind die Pflanzen dieser Liste nach § 5
Ausbildungsrahmenplan Teil der in den Abschnitten I und II der „Beruflichen Grundbildung“ und „Gemeinsamen
beruflichen Fachbildung“ geforderten Pflanzenkenntnisse.
Die Pflanzenlisten können nachfolgend als PDF-Dokument heruntergeladen
werden oder auch direkt ausgedruckt werden.
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Zu den Pflanzenlisten : |
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