Landesverband Gartenbau Rheinland e.V.
Aktuelle Mitteilungen
 
Arbeitnehmerfreizügigkeit für Saisonarbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien in Gartenbau und Landwirtschaft schon am 01. Januar 2012
Datum: (19.12.2011)
 
Die Bundesregierung hat am 07.12.2011 entschieden, dass die insgesamt ab 2013 geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Länder Rumänien und Bulgarien für einzelne Wirtschaftsbereiche auf den 01. Januar 2012 vorgezogen wird. Dies betrifft auch unseren Bereich, also den Einsatz von Saisonarbeitskräften in Gartenbau und Landwirtschaft.
Weitere Informationen hierzu und ein Merkblatt zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften, aus dem Einzelzeiten zu diesem Sachverhalt, aber auch zu den Bereichen Sozialversicherung hervorgehen, erhalten Sie im internen Mitgliederbereich.

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